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Soeben hat das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf zur EnEV 2007
beschlossen.*

Der Energieausweis wird nunmehr bei Vermietung, Verkauf, oder Verpachtung von Wohngebäuden eingeführt. Ebenso ist dieser bei Modernisierungen, An- oder Ausbau -maßnahmen erforderlich.

Ab dem 01.Juli 2008 benötigen alle diese Wohngebäude demnach den Energieausweis.

Ältere Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden benötigen den Energieausweis sogar schon ab dem 01. Januar 2008.

Alle bisher erteilten Energieausweise behalten jedoch für 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.
Übergangsweise soll es bis zum 31.12.2007 möglich sein frei zwischen den Varianten zu wählen. Auch diese Energieausweise behalten dann 10 Jahre ihre Gültigkeit.

Es wird einerseits der bedarfsabhängige Energieausweis angeboten.
Dieser geht auf die tatsächliche Bausubstanz ein und gibt Ihnen ein aussagekräftiges und umfangreiches Bild über den tatsächlichen Zustand der Gebäudehülle und der Anlagetechnik.

Des Weiteren erhalten Sie zwei begründete Sanierungsvorschläge mit den entsprechenden Auswertungen und entsprechende Hinweise zur sinnvollen Energieeinsparung.
Sie erfahren so, wie es um Ihr Gebäude energetisch bestellt ist.
Andererseits wird der verbrauchsabhängige Energieausweis angeboten.
Dieser darf wahlweise jedoch erst ab 5 und mehr Wohneinheiten im Gebäude ausgestellt werden. Darüber hinaus darf der Bauantrag für dieses Wohngebäude erst ab dem
01.11.1977 gestellt worden sein.
Der verbrauchsabhängige Energieausweis geht von dem im 3-Jahreszeitraum verbrauchten Brennstoff aus.
Er ist Verbraucherbezogen und kann daher z.B. bei Mieterwechsel etc. stark variieren.
Er kann nur für die Nutzungsweise der Vergangenheit aussagekräftig sein, und setzt diese Verhaltensweise der Mieter als Verbrausprognose entsprechend um.



Als (Deutsche Energie Agentur) zugelassener Aussteller für Energieausweise stehe ich Ihnen schon heute zur Verfügung.
Gerne weise ich auch darauf hin, dass bei geplanten Sanierungsarbeiten der EnergieSparCheck des Landes Baden Württemberg, die Möglichkeit bietet, ggf. auch günstige KFW - Kredite oder auch Zuschüsse für CO2 - vermindernde Maßnahmen zu erhalten.

Auch hier stehe ich Ihnen
auch für Rückfragen zur Verfügung.

 

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